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A.-Gutachten
 
DAS ABSTAMMUNGSGUTACHTEN (Vaterschaftsgutachten)

Gutachten in Defizienzfällen

Ist z.B. der Eventualvater verstorben, kann durch Untersuchung von Blutsverwandten (Eltern, Geschwister, Kinder des Verstorbenen u.a.) eine Klärung der Abstammungsverhältnisse erfolgen. Hier sollte die Einbeziehung der verfügbaren Personen in einem Vorgespräch abgesprochen werden, um von vornherein die Auswahl der Personen mit der höchstmöglichen Aussagekraft einzugrenzen.